Da wir die Termine verbindlich für Sie freihalten, ist es wichtig, dass die Termine eingehalten werden. Sollten Sie einen Termin nicht mehr benötigen oder verschieben müssen, ist dies mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden kostenfrei möglich.
Vereinbarte Termine sind dann kostenpflichtig und werden mit der eingeplanten Zeit berechnet, sofern uns eine schriftliche Information zu einer Absage oder Verschiebung an [email protected] nicht mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn erreicht. Bei Wochenenden oder Feiertagen beginnt die Zeitfrist am letzten vorhergehenden Arbeitstag (Montag bis Freitag).